Honorar

Das Honorar

Das Honorar deckt u.a. folgende erbrachte Leistungen:

  • Beratung
  • Schriftliche Stellungnahme
  • Verfassen von Schriftstücken (Vorladungen, Anträge, Schlussanträge, Beschwerden, Briefe…)
  • Unterstützung und Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungen
  • Redaktion von Verträgen

Gemäß unseren standesrechtlichen Regeln wird die Berechnungsmethode der Kosten und Honorare beim ersten Termin detailliert dargelegt.
Je nach Art des Falles können verschiedene Berechnungsmethoden in Betracht gezogen werden, wobei die Honorare nach Stundenzahlt oder pauschal berechnet werden. Die endgültige Kosten- und Honoraraufstellung hängt von den Besonderheiten der Akte ab, wie z.B.:

  • die Dringlichkeit
  • die Komplexität der Angelegenheit
  • der Umfang der Akte
  • die Art der zu erfüllenden Pflichten
  • die Chancen auf Rückerstattung der geforderten Beträge
  • die Argumentation der Gegenseite.

Sie können darauf achten, die Kosten und Honorare zu begrenzen, indem Sie u.a. gütliche Verhandlungen zulässt, ein vollständiges und klares Dossier vorbereitet und die Kommunikation per E-Mail bevorzugt.

Die Kosten (Schreibarbeiten, Anlegen der Akte, Kopien, Fax…) werden entweder pauschal, auf der Grundlage eines Prozentsatzes des Honorarbetrags oder auf der Grundlage einer Gebührentabelle, die Ihnen beim ersten Termin vorgelegt wird, festgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2014 ist jeder Anwalt mehrwertsteuerpflichtig. Das oben beschriebene Honorar erhöht sich daher um 21%, die Sie steuerlich abziehen können, wenn Sie ebenfalls steuerpflichtig sind.